Vermeintliche Schnäppchen können am Ende teuer werden. Die Stiftung Warentest hat 16 Buchungsportale für Mietwagen unter die Lupe genommen. Im Test untersucht wurden die Punkte Suchen, Buchen und Stornieren, sowie Navigation, Kundenservice und Datenverschlüsselung auf der Website. Zudem geprüft wurden rechtliche Defizite im Kleingedruckten. Positiv im Test fällt auf, dass ein Mietwagen leicht gesucht, gebucht und storniert werden kann. Ohne entsprechende Absicherung jedoch muss man bei Schäden, Unfällen oder Diebstahl tief in die Tasche greifen.
Das Ergebnis: Zwei Online-Portale schaffen die Bestnote «sehr gut». Immerhin neun Mietwagenportale werden mit der soliden Gesamtnote «gut» bewertet. Fünf Internetanbieter jedoch erreichen nur die Gesamtbewertung «befriedigend». Es gibt zwei Testsieger: «Billiger-Mietwagen» und «Check24 Mietwagen». Beide Onlineportale bieten eine übersichtliche Onlinenavigation. Die Punkte Suchen und Trefferliste werden ebenfalls mit den Teilnoten «sehr gut» bewertet. Beim Stornieren hat «Billiger-Mietwagen» leicht die Nase vorn. Der Kundenservice wiederum ist bei «Check 24 Mietwagen» besser. Bei «Billiger-Mietwagen» gibt es sehr geringe Defizite im Kleingedruckten; «Check24 Mietwagen» ist hier fehlerfrei. Den zweiten Platz erzielt «Mietwagen-Check». Suchen, Buchen und Stornieren funktionieren hier «gut». Die rechtlichen Defizite im Kleingedruckten sind sehr gering. Beim drittplatzierten Anbieter «Sunnycars» kann am einfachsten gebucht und storniert werden. Die Suche selbst jedoch wird nur mit «befriedigend» beurteilt. Auf den letzten beiden Plätzen mit Gesamtnote «befriedigend» landen die Internetanbieter «Autoescape» und «Rentalcars». Grund: Beide Portale unterliegen nicht deutschem Recht. Etwaige Konflikte müssen auf Basis ausländischer Gesetze entschieden werden, beispielsweise französischer oder englischer Gesetze. Bei beiden Internetanbietern ist die Suche nach einem passenden Mietwagen nur «befriedigend». Bei «Autoescape» ist die Datenverschlüsselung lediglich «mangelhaft». Anfragen zu Bezahlmöglichkeiten per E-Mail wurden nicht beantwortet. Bei «Rentalcars» wiederum gibt es zudem sehr deutliche Defizite im Kleingedruckten.
Tipps: Achten Sie auf eventuelle Nebenkosten: Einige Anbieter verlangen, dass der Konsument die erste Tankfüllung bezahlt. Oder der Nutzer muss ein Kilometerlimit beachten. Oder ein zweiter Fahrer verteuert die Miete. Vermeintlich günstige Angebote können bei Unfällen oder Diebstahl teuer werden. Der Vermieter kassiert die Kasko-Selbstbeteiligung, das können durchaus mehrere Tausend Franken sein. Bei Schäden an Scheiben, Rädern, oder Dach kann der Vermieter eine gesonderte Rechnung verlangen, wenn die Kaskoversicherung solche Schäden nicht abdeckt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, besser Komplettangebote zu wählen. Diese sind meist als «Rundum-sorglos-Paket» oder «Ausgezeichnetes Angebot» gekennzeichnet. Komplettangebote sind zwar etwas teurer, enthalten aber meist alle wichtigen Policen. Eine Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall enthalten sein. Achten Sie hier auf eine möglichst hohe Deckungssumme. Auch Glas-, Reifen-, Unterboden- und Dachschäden sollten versichert werden. Bitte erscheinen Sie pünktlich am Schalter der Autovermietung und informieren Sie den Vermieter bei Verspätungen. Prüfen Sie bei der Übernahme den Mietwagen - und zwar innen und aussen! Bei grösseren Schäden sind Fotos wichtig. Kleinere Schäden sollten protokolliert und vom Vermieter gegengezeichnet werden.
Was wurde getestet | Gewichtung in % | Bemerkungen |
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Suchen | 50 | Suche; Trefferliste |
Buchen und Stornieren | 30 | Buchen; Stornieren |
Website | 20 | Navigation / Kundenservice; Datenverschlüsselung |
Defizite im Kleingedruckten | 0 | AGB unterliegen dem deutschen Recht; rechtliche Mängel in den AGB |
Was wurde getestet | Suchen |
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Gewichtung in % | 50 |
Bemerkungen | Suche; Trefferliste |
Was wurde getestet | Buchen und Stornieren |
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Gewichtung in % | 30 |
Bemerkungen | Buchen; Stornieren |
Was wurde getestet | Website |
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Gewichtung in % | 20 |
Bemerkungen | Navigation / Kundenservice; Datenverschlüsselung |
Was wurde getestet | Defizite im Kleingedruckten |
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Gewichtung in % | 0 |
Bemerkungen | AGB unterliegen dem deutschen Recht; rechtliche Mängel in den AGB |
Quelle:
Stiftung Warentest vom 01.05.2016
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