248b StGB stellt den unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern unter Strafe. Weshalb gerade der unbefugte Gebrauch dieser Gegenstände strafrechtlich erfasst wird und welche Reichweite die Norm hat, ist bis heute nicht abschliessend geklärt. Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die Probleme, die sich bei der Anwendung des 248b StGB ergeben, näher beleuchtet. Sodann wird der weitergehenden Frage nachgegangen, inwiefern die punktuelle Strafbarkeit der blossen Gebrauchsanmassung... Mehr