Die Allgemeinverfügung ist gängige Handlungsform der Verwaltung. Als Rechtsinstitut, das eine Regelung mit singulärem Anlass, begrenztem Adressatenkreis, überschaubarem Raum und zeitlichem Bezug trifft, befindet es sich im Grenzbereich zwischen Rechtsnorm und Einzelakt. Diese Grenzen sind mitunter fließend. Die Arbeit beleuchtet zur Bestimmung dieser Grenze das signifikante Aufkommen der Allgemeinverfügung im Ordnungsrecht des späten 19. Jahrhunderts, die dogmatischen Anfänge bei Otto Mayer... Mehr
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