Der Arzt ist dann nicht zur Durchführung lebenserhaltender Massnahmen verpflichtet, wenn der Patient eine weitere Behandlung nicht wünscht. Neben der verweigerten Einwilligung wird die Zulässigkeit eines Behandlungsverzichts zunehmend auch mit einer willensunabhängigen Behandlungsgrenze, der fehlenden Indikation, begründet: der behandelnde Arzt sei nicht zur Durchführung lebenserhaltender Massnahmen verpflichtet, die medizinisch nicht angezeigt seien. Wie die Indikation lebenserhaltender Massnahmen... Mehr