undefined, Kapazitätserweiterung des Netzes nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz,
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Strom ist leitungsgebunden. Daher müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zwecks Einspeisung und Fortleitung des produzierten Stroms an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Ist das Netz in der vorgefundenen Situation nicht zur Abnahme des Stroms geeignet, muss der jeweilige Netzbetreiber unter bestimmten Umständen die Kapazität seines Netzes auf eigene Kosten erweitern. Die Arbeit untersucht die Rechtslage hinsichtlich dieser Pflicht zur Kapazitätserweiterung... Mehr

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